Die Behandlung

Ich behandle Patienten über:

  • Kasse
  • KJHG- Therapie
  • Selbstzahler, Privatversicherte und Beihilfeempfänger

Los geht's:                                                  

 

Um zu klären ob das gewählte Psychotherapieverfahren für Deine Beschwerden als Behandlung geeignet ist, finden vorab probatorische Sitzungen statt. In diesen sprechen wir u.a. über den Vorstellungsanlass, klären Fragen sowie Rahmenbedingungen für die Durchführung einer Psychotherapie.

Du kannst in dieser Zeit herausfinden, ob Du zu mir Vertrauen fassen kannst und ob Du Dich verstanden fühlst. Sollten wir gemeinsam entscheiden, dass eine Psychotherapie indiziert ist, informieren wir Deine Krankenkasse.

 

Für das Erstgespräch benötige ich folgende Unterlagen:

  1. gelbes Untersuchungsheft (U-Heft)
  2. alle bisherigen Schulzeugnisse in Kopie
  3. Arztbriefe vorangegangener Behandlungen
  4. vorhandene Berichte (Psychologen, Ergotherapeuten, Logopäden, Kliniken etc.)

 

Die Therapie:

Eine Therapiestunde findet wöchentlich zu verbindlich vereinbarten Terminen  statt und  dauert in der Regel 50 Minuten.

 

Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen, dass Bezugspersonen in die Therapie einbezogen werden. Solche Sitzungen für Bezugspersonen können zusätzlich beantragt werden. Jugendliche können sich gegen Gespräche mit den Bezugspersonen entscheiden.

 

Für Terminabsagen, welche nicht mindestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn erfolgten, wird ein Ausfallhonorar erhoben. Das Ausfallhonorar musst Du persönlich bezahlen, es wird nicht von den Krankenkassen erstattet.

Solltest Du einmal zu spät kommen, kann die Sitzung nicht verlängert werden.

 

Im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), biete ich ebenfalls Therapien an.

 

Selbstzahler erhalten einen Therapievertrag.

 

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht gemäß StGB §203 und der Berufsordnung.