Was kommen für Kosten auf Dich zu?

  • Kasse

Als Kassenpatient übernimmt Deine Krankenkasse die Kosten für die Behandlung. Sollten in der Vergangenheit bereits Therapien stattgefunden haben, erkundige Dich bitte vorab, ob die Kosten übernommen werden. 

 

  •  KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
Die Kosten für Therapien im Rahmen des KJHG, übernimmt das Jugendamt.
  • Selbstzahler, Privatversicherte und Beihilfeempfänger

Wenn Du beihilfefähig oder privat versichert bist, hängt die Übernahme der Kosten von den jeweiligen Beihilferegelungen bzw. dem Krankenversicherungsvertrag ab.

--> Bitte kläre vorab das Procedere mit Deiner Beihilfe.

 

Privat Krankenversicherte und Beihilfefähige bekommen die Rechnung persönlich zugestellt und erhalten die Kosten ggf. erstattet. Die Abrechnung erfolgt gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

 

Für Terminabsagen, welche nicht mindestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn erfolgten, wird ein Ausfallhonorar erhoben. Das Ausfallhonorar musst Du persönlich bezahlen, es wird nicht von den Krankenkassen erstattet.