Als Kassenpatient übernimmt Deine Krankenkasse die Kosten für die Behandlung. Sollten in der Vergangenheit bereits Therapien stattgefunden haben, erkundige Dich bitte vorab, ob die Kosten
übernommen werden.
Die Kosten für Therapien im Rahmen des KJHG, übernimmt das Jugendamt.
Wenn Du
beihilfefähig oder privat versichert bist, hängt die Übernahme der Kosten von den
jeweiligen Beihilferegelungen bzw. dem Krankenversicherungsvertrag ab.
--> Bitte kläre vorab das Procedere mit Deiner Beihilfe.
Privat Krankenversicherte und Beihilfefähige bekommen die Rechnung persönlich zugestellt
und erhalten die Kosten ggf. erstattet. Die Abrechnung erfolgt gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Für Terminabsagen, welche nicht mindestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn erfolgten, wird ein Ausfallhonorar erhoben. Das Ausfallhonorar musst Du persönlich bezahlen, es wird nicht von den
Krankenkassen erstattet.